Digitalisierung – Next Level
Auswirkungen der EU-Datenstrategie für die Unternehmenspraxis
OSE-Symposium am 27.01.2023 in München

Zum Jahresauftakt lädt die Organisation Pro Software Escrow e.V. (OSE) in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft IT des DAV (DAVIT) traditionell zu ihrem IT-Rechts-Symposium ein. Die Veranstaltung hat als Branchenevent im Kalender ihren festen Platz, und zwar immer am letzten Freitag im Monat Januar. In diesem Jahr findet das Symposium bereits zum 18. Mal am 27. Januar 2023 statt. Experten aus Wissenschaft und Praxis widmen sich diesmal in drei Themenblöcken der EU-Datenstrategie, aktuellen Entwicklungen im Datenschutzrecht sowie spezifischen Themen mit Bezug zu Cloud-Anwendungen und Escrow.

Blickt man zurück, so war das Jahr 2022 vor allem von Initiativen auf EU-Ebene geprägt. Die EU-Kommission hat im Rahmen ihrer EU-Datenstrategie einige Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, um einen einheitlichen europäischen Datenmarkt zu schaffen. Im Mittelpunkt steht dabei der Entwurf eines EU Data Acts, der im Februar 2022 von der EU-Kommission vorgelegt wurde (Vorschlag für eine VO über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung, COM (2022) 68 final). Ziel dieses Datengesetzes ist, Zugang und Nutzung von Daten innerhalb der Europäischen Union zu erleichtern. Der Data Act wird vom Data Governance Act (DGA) begleitet, der bereits im Juni 2022 veröffentlicht wurde und in diesem Herbst ab dem 24.09.2023 gilt (VO (EU) 2022/868 v. 30.05.2022 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der VO (EU) 2018/1724, ABl. 2022 L 152, 1). Ziel des DGA ist, die Verfügbarkeit von Daten zu fördern, indem Datentreuhänder zum Einsatz kommen. Sie sollen zwischen Dateninhabern und Datennutzern vermitteln und eine gemeinsame Datennutzung ermöglichen. Insoweit könnte auch Escrow zum Einsatz kommen, das sich von der klassischen Software-Hinterlegung zum „Digital Escrow“ einschließlich der Hinterlegung von Daten entwickelt hat. Es wird prognostiziert, dass das sog. „Data Escrow“ kurzfristig nicht zuletzt aufgrund der Initiativen auf EU-Ebene am schnellsten wachsen wird (Peters, in Remmertz/Kast, Digital Escrow, 1. Aufl. München 2022, Kap. 18 Rn. 25ff.). Neben dem Data Act und dem DGA spielt auch der Entwurf der KI-Verordnung (Verordnungsvorschlag für ein „Gesetz über künstliche Intelligenz“ vom 21.04.2021, COM (2021) 206 final) für die Digitalstrategie der Unternehmen eine wichtige Rolle.

Grund genug, der EU-Datenstrategie und ihren Auswirkungen für die Unternehmenspraxis einen eigenen Vortragsblock zu widmen. Aus erster Hand wird Herr Witte Wijsmuller, Policy Officer in der EU-Kommission, speziell Cloud-spezifische Aspekte des EU Data Acts beleuchten. Prof. Dr. Boris Paal von der Universität Leipzig konzentriert sich in seinem anschließenden Vortrag zum EU-Datenwirtschaftsrecht auf Datenzugangsrechte und wird erläutern, wie sich die beiden Reformvorhaben Data Act und Data Governance Act insoweit abgrenzen lassen. Dabei wird er auch auf die kartellrechtlichen Aspekte eingehen. Ein Vortrag zur geplanten KI-Verordnung rundet den ersten Themenblock ab. Frau Kristin Benedikt, Richterin am Verwaltungsgericht Regensburg, stellt die Chancen und Risiken aus rechtlicher Sicht beim Einsatz von KI zur Altersverifikation dar.

Neben der EU-Datenstrategie gibt es auch im Bereich des Datenschutzes aktuelle Entwicklungen, die für die Unternehmenspraxis von großer Bedeutung sind. Sie sind Gegenstand des zweiten Themenblocks. Für viele Unternehmen dürften die geplanten Erleichterungen für den Datentransfer in die USA durch den Trans-Atlantic Data Privacy Framework zwischen der EU und den USA ein Hoffnungsschimmer am Datenschutzhorizont sein. Im Herbst 2022 unterschrieb der US-amerikanische Präsident Biden dazu eine Durchführungsverordnung (sog. Executive Order). Mit einem Angemessenheitsbeschluss der EU für die USA wird im Frühjahr gerechnet, nachdem die EU-Kommission im Dezember 2022 einen Entwurf erarbeitet und diesen dem Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) zur Stellungnahme zugeleitet hat. Frau Rechtsanwältin Friederike Wilde-Detmering von der Kanzlei Reed Smith München geht der Frage nach, ob und inwieweit dieses neue Abkommen geeignet ist, die erforderliche Rechtssicherheit zu gewährleisten. Ebenfalls Dauerbrenner im Datenschutzrecht sind Fragen zur Auftragsverarbeitung und die mitunter schwierige Abgrenzung zu „Joint Control“. Herr Michael Will, Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht, nimmt sich mehrerer dieser Fragestellungen an, wobei auch in seinem Vortrag das Problem des Drittstaatentransfers nicht fehlen wird. Auch bei Escrow-Vereinbarungen spielt die Auftragsverarbeitung und die Abgrenzung zu Joint Control eine wichtige Rolle, wenn personenbezogene Daten Teil des Hinterlegungsmaterials sind. Rechtsanwalt Guido Asshoff, Partner der Kanzlei LST Schuhmacher & Partner aus Köln sowie Herr Dr. Michael Eggers, Geschäftsführer der HanseEscrow Management GmbH und beide Mitglieder der OSE, behandeln die Auftragsverarbeitung daher speziell aus dem Blickwinkel von Escrow-Fallgestaltungen.

Im dritten Themenblock geht es schließlich um aktuelle Themen mit Bezug zu Cloud und Escrow. Herr Prof. Dr. Jochen Schneider, Partner der Kanzlei CSW Rechtsanwälte aus München, widmet sich der Frage, welche urheber- und vertragsrechtlichen Auswirkungen mit der Reform der Verbraucherverträge über digitale Produkte (§§ 327 BGB ff.) auf Softwarenutzungsverträge, u.a. bei Cloud-Anwendungen verbunden sind. Im Anschluss wird Herr Rechtsanwalt Dr. Axel Czarnetzki, Partner der Kanzlei GÖRG in München, in seinem Vortrag aufzeigen, wie Escrow im Rahmen einer Digital Compliance-Strategie, etwa zur Einhaltung von IT-Sicherheitsmaßnahmen oder als angemessene Geheimhaltungsmaßnahme nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) eingesetzt werden kann. Ein Thema mit Tradition im Rahmen der OSE-Symposien ist das Schicksal von Softwarelizenzen bei einer Insolvenz des Lizenzgebers. Frau Rechtsanwältin Dr. Alin Seegel, Rechtsanwältin in der Kanzlei CSW Rechtsanwälte aus München, bringt uns zur Abrundung des dritten Blocks auf den aktuellen Stand.

Das OSE-Symposium steht unter der fachkundigen Leitung von Frau Rechtsanwältin Isabell Conrad, Partnerin der Münchner Kanzlei CSW Rechtsanwälte und wird mit einer Keynote von Herrn Ulf Heyden, Executive Director BurdaForward GmbH München zu den Herausforderungen für pay-free-Geschäftsmodelle von Webportalen eingeleitet. Die abschließende Diskussionsrunde mit allen Vortragenden wird wie immer in bewährter Weise von Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Bräutigam, Kanzlei Noerr aus München, moderiert. Die Veranstaltung ist als Hybrid-Veranstaltung geplant. Nähere Informationen und Anmeldung unter https://ose-international.org/18-ose-symposium. Das vollständige Programm steht HIER zum Abruf bereit.