Rechtsanwalt Dr. Frank R. Remmertz als Sachverständiger im Deutschen Bundestag

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe vom 19.09.2022 (BT-Drs. 20/3449) sollen im Anwendungsbereich des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) im Wesentlichen zwei Ziele erreicht werden. Zum einen soll die Registrierung der und die Aufsicht über registrierte Rechtsdienstleister künftig zentralisiert von dem Bundesamt für Justiz (BfJ) wahrgenommen werden. Zum anderen sollen alle unerlaubten Rechtsdienstleistungen, sofern sie selbständig und geschäftsmäßig erbracht werden, als ordnungswidrig eingestuft und mit einem Bußgeld bedroht werden. Beide Änderungen werden insgesamt begrüßt.

Die vollständige Stellungnahme für den Rechtsausschuss des Bundestages können Sie HIER abrufen.

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