Profil
Dr.
Frank R. Remmertz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
f
Ich bin Inhaber einer im Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt IP, IT & Medien spezialisierten Kanzlei in München und betreue Unternehmen, Verbände, Freiberufler und Selbständige in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes, im Urheberrecht, im IT- und Datenschutzrecht, im E-Commerce (Online-Business), im gesamten Medien- und Presserecht sowie in angrenzenden Rechtsgebieten. Branchenschwerpunkte sind die Unterhaltungsindustrie, Informationstechnologie, insbesondere E-Commerce und Softwareindustrie, Medien, Werbewirtschaft und Markenartikelindustrie. Ich begleite meine Mandanten von der Gründung und Markteinführung über den Vertrieb bis zu Umstrukturierungsmaßnahmen und lege großen Wert auf eine hochprofessionelle individuelle Betreuung. Kaufmännisches Denken und praxistaugliche Lösungen stehen bei meiner Beratung im Vordergrund.
Arbeitsschwerpunkte im Bereich IP sind unter anderem die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen bei Wettbewerbsverstößen und Markenverletzungen, die rechtliche Begleitung von Werbemaßnahmen und Internetauftritten, die Gestaltung von Lizenzverträgen und die Beratung bei der Wahl des richtigen Schutzrechts. Ich betreue meine Mandanten auch in sämtlichen Bereichen des IT-Rechts und begleite sie bei der Bewältigung der rechtlichen Anforderungen der „Data Economy“. Dazu gehört z.B. die Beratung bei der Einführung digitaler Geschäftsmodelle, der rechtlichen Gestaltung von digitalen Plattformen, Apps oder Online-Shops, Fragen des Softwarevertriebs und der Vertragsgestaltung, Aufbau einer IT-Sicherheitsstrategie oder bei der Umsetzung der Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Dr.
Frank R. Remmertz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Intellectual Property (IP)
Information Technology (IT)
Medien
Welche Auswirkungen hat die künftige KI-Regulierung für die Nutzung von KI in Ihrer Anwaltskanzlei? Was müssen Sie zur Beachtung des Datenschutzes und des anwaltlichen Berufsrechts beachten? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit Experten zum Thema künstliche Intelligenz und deren Einsatz in Ihrer Anwaltskanzlei.
Die Seminare finden online am 23.04. und 25.06.2024 statt. Sie können sich auf dem Portal des DAI dazu anmelden.
Der Rechtsdienstleistungsmarkt hat sich durch die Digitalisierung enorm gewandelt. Inkassounternehmen bieten inzwischen Dienstleistungen an, die weit über das bisherige Verständnis des Inkasso hinausgehen. Sie bieten vor allem für Verbraucher im niedrigschwelligen Bereich „Rundum-Sorglos“-Pakete an, indem Sie Forderungen auf Erfolgshonorarbasis gegen Kostenübernahme anbieten, z.B. auf dem Gebiet der Fluggastentschädigung, der Durchsetzung der sog. Mietpreisbremse oder auch im Datenschutzrecht.
Künstliche Intelligenz (KI) ist längst auch in der Musikproduktion angekommen. Lesen Sie dazu das Interview zu den Möglichkeiten und Grenzen der KI-Nutzung für die Kreativbranche.
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Herr Rechtsanwalt Dr. Frank R. Remmertz hat für die Bundesrechtsanwaltskammer am 21.11.2022 vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages als Sachverständiger zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe Stellung genommen.
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Die wirtschaftliche Bedeutung von Escrow, der Hinterlegung von Software und anderen digitalen Wirtschaftsgütern, hat durch die Digitalisierung stark zugenommen. Die Nachfrage nach Datentreuhandmodellen und anderen innovativen Escrow-Geschäftsmodellen wächst und damit auch der Bedarf nach rechtlichen Lösungen. Escrow hat sich von der klassischen Quellcode-Hinterlegung zum „Digital Escrow“ entwickelt. Gegenstand der Hinterlegung sind nicht mehr nur Quellcodes, sondern auch Daten, Datenbanken, Geschäftsgeheimnisse und andere digitale Wirtschaftsgüter. Heute gehören Cloud-Escrow, IP-Escrow, Key- und Data-Escrow zum festen Repertoire der Geschäftsmodelle, bald auch AI (oder KI-) Escrow.
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