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Ihre Fachkanzlei für IP, IT & Medien

Ich bin Inhaber einer im Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt IP, IT & Medien spezialisierten Kanzlei in München und betreue Unternehmen, Verbände, Freiberufler und Selbständige in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes, im Urheberrecht, im IT- und Datenschutzrecht, im E-Commerce (Online-Business), im gesamten Medien- und Presserecht sowie in angrenzenden Rechtsgebieten. Branchenschwerpunkte sind die Unterhaltungsindustrie, Informationstechnologie, insbesondere E-Commerce und Softwareindustrie, Medien, Werbewirtschaft und Markenartikelindustrie. Ich begleite meine Mandanten von der Gründung und Markteinführung über den Vertrieb bis zu Umstrukturierungsmaßnahmen und lege großen Wert auf eine hochprofessionelle individuelle Betreuung. Kaufmännisches Denken und praxistaugliche Lösungen stehen bei meiner Beratung im Vordergrund.

Arbeitsschwerpunkte im Bereich IP sind unter anderem die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen bei Wettbewerbsverstößen und Markenverletzungen, die rechtliche Begleitung von Werbemaßnahmen und Internetauftritten, die Gestaltung von Lizenzverträgen und die Beratung bei der Wahl des richtigen Schutzrechts. Ich betreue meine Mandanten auch in sämtlichen Bereichen des IT-Rechts und begleite sie bei der Bewältigung der rechtlichen Anforderungen der „Data Economy“. Dazu gehört z.B. die Beratung bei der Einführung digitaler Geschäftsmodelle, der rechtlichen Gestaltung von digitalen Plattformen, Apps oder Online-Shops, Fragen des Softwarevertriebs und der Vertragsgestaltung, Aufbau einer IT-Sicherheitsstrategie oder bei der Umsetzung der Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Profil

Dr. Frank R. Remmertz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Leistungen

Intellectual Property (IP)
Information Technology (IT)
Medien

Kontakt

T +49 89 269 49 777
F +49 89 269 49 778
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Rindermarkt 6, 80331 München

News

Rechtsanwalt Dr. Frank R. Remmertz als Sachverständiger im Deutschen Bundestag

Herr Rechtsanwalt Dr. Frank R. Remmertz hat für die Bundesrechtsanwaltskammer am 21.11.2022 vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages als Sachverständiger zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe Stellung genommen.

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18. OSE-Symposium „Digitalisierung – Next Level“ am 27.01.2023

Zum Jahresauftakt lädt die Organisation Pro Software Escrow e.V. (OSE) in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft IT des DAV (DAVIT) traditionell zu ihrem IT-Rechts-Symposium ein. Die Veranstaltung hat als Branchenevent im Kalender ihren festen Platz, und zwar immer am letzten Freitag im Monat Januar. In diesem Jahr findet das Symposium bereits zum 18. Mal am 27. Januar 2023 statt. Experten aus Wissenschaft und Praxis widmen sich diesmal in drei Themenblöcken der EU-Datenstrategie, aktuellen Entwicklungen im Datenschutzrecht sowie spezifischen Themen mit Bezug zu Cloud-Anwendungen und Escrow.

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Schadensersatz bei verspäteter Datenauskunft nach der DSGVO

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 14.07.2022 als – soweit ersichtlich – erstes deutsches Gericht einer Betroffenen einen Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Auskunft nach der DSGVO zugesprochen. Macht dieses Urteil Schule, kann dies für Unternehmen ein Schadensersatzrisiko bedeuten, wenn berechtigte Ansprüche von Betroffenen auf Erteilung von Auskünften über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten nicht oder zu spät befriedigt werden.

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NEU: Rechtshandbuch zum „Digital Escrow“

Die wirtschaftliche Bedeutung von Escrow, der Hinterlegung von Software und anderen digitalen Wirtschaftsgütern, hat durch die Digitalisierung stark zugenommen. Die Nachfrage nach Datentreuhandmodellen und anderen innovativen Escrow-Geschäftsmodellen wächst und damit auch der Bedarf nach rechtlichen Lösungen. Escrow hat sich von der klassischen Quellcode-Hinterlegung zum „Digital Escrow“ entwickelt. Gegenstand der Hinterlegung sind nicht mehr nur Quellcodes, sondern auch Daten, Datenbanken, Geschäftsgeheimnisse und andere digitale Wirtschaftsgüter. Heute gehören Cloud-Escrow, IP-Escrow, Key- und Data-Escrow zum festen Repertoire der Geschäftsmodelle, bald auch AI (oder KI-) Escrow.

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Kartellrecht im digitalen Zeitalter

Die rasant wachsende Marktmacht der Tech-Giganten Google, Amazon, Facebook und Apple (sog. GAFA-Unternehmen) gerät zunehmend ins Fadenkreuz der Kartellwächter. Daten sind längst zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor geworden. Mit personenbezogenen Daten lassen sich Persönlichkeitsprofile erstellen, die im Onlinemarkt Milliarden an Werbeeinnahmen versprechen. Beim Thema Datenschutz liegt Facebook mit den Datenschutzbehörden schon lange im Clinch. Jetzt treten auch die Kartellbehörden auf den Plan. Ein erster Punktsieg ist jetzt dem Bundeskartellamt (BKartA) gegen Facebook gelungen.

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Rechtsdienstleistungen in Zeiten von Corona

Die Corona-Pandemie stellt viele vor enorme wirtschaftliche Herausforderungen. Berufliche Existenzen stehen auf dem Spiel. Schnell wurden Rettungspakete geschnürt und Hilfsprogramme auf die Beine gestellt, um die wirtschaftlichen Folgen für Betroffene abzufedern. Zeitgleich ist der Bedarf an rechtlicher Beratung zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie in nahezu allen Rechtsbereichen sprunghaft angestiegen. Das reicht von existenziellen Rechts-fragen für Verbraucher in Bereichen wie dem Miet- oder Arbeitsrecht über das Reiserecht bis in Verästelungen des Unternehmensrechts. Im Rechtsmarkt hat man rasch auf diese Entwicklung reagiert.

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Neue Handlungspflichten zum Schutz Ihrer Geschäftsgeheimnisse

Seit dem 26. April 2019 gilt ein neues Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (sog. „GeschGehG“), das Unternehmen verpflichtet, aktiv Maßnahmen zum Schutz ihrer vertraulichen Informationen zu ergreifen. Ansonsten droht der Verlust von Unternehmens-Know-how, was schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben kann. Mit dem neuen Gesetz wird eine EU-Richtlinie zum Schutz von Know-how aus dem Jahr 2016 in deutsches Recht umgesetzt. Ich möchte Sie hiermit darüber informieren, was sich mit dem neuen Gesetz ändert und was Sie jetzt tun müssen.

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Rechtsdienstleistungen durch Legal-Tech-Anbieter

Lesen Sie dazu meinen neuen Beitrag im Berliner Anwaltsblatt Heft 4/2019

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